Prozesse im Unternehmen umgestalten
Teil 2
Prozesse im Unternehmen sind nach
Corona-bedürfnissen umzugestalten[1]
Teil 2
Grundlage der Prozessanpassung ist die Voraussetzung, die derzeit vorschreibt, welche Abstände und Maßnahmen einzuhalten sind, um die Verbreitung des Virus einzudämmen.
Wie sich das im Detail darstellt finde Sie hier in Stichpunkten.
Wichtige Voraussetzungen:
Die Verantwortung für die Umsetzung der Maßnahmen trägt der Arbeitgeber und hat für die Umsetzung unter Einbindung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsrat.
Technische Maßnahmen:
Arbeitsplatzgestaltung
o Abstände an Arbeitsplätzen von mind. 1,5 m oder
o Transparente Abtrennungen auch bei Publikumsverkehr
o Büroarbeit
– Im Homeoffice oder
– Einzelbelegung von Räumen oder
– Ausreichend Schutzabstand im Raum mit Mehrfachbelegung
Sanitärräume, Kantinen und Pausenräume
o Reinigung der Hände mit Flüssigseife und Handtüchern aus Spendern
o Reinigungsintervalle sind anzupassen bzw. zu verstärken insbesondere in Sanitär-
und Gemeinschaftsräumen
o Regelmäßiges reinigen von Türklinken und Handläufen
o Ausreichend Abstand von Tischen und Stühlen
o Möglichst keine Warteschlangen an Ausgaben, Rückgaben oder Kassen
o Letztes Mittel: Schließung der Kantine
Lüftung
o Lüftung von Räumen verringert die Tröpfchendichte und ist zu empfehlen
o Raumlufttechnische Anlagen (RLT) haben ein geringes Übertragungsrisiko und
sollten zur Lüftung eingesetzt werden
Infektionsschutzmaßnahmen für Baustellen, Landwirtschaft, Außen- und Lieferdienste, Transporte und Fahrten innerhalb des Betriebs
o Mindestabstand von mind. 1,5 m einhalten
o Arbeitsabläufe sind auf Gefährdung zu Prüfen und evtl. zu unterlassen
o Arbeit in kleinen, festen Teams von 2-3 Mitarbeitern
o Einrichtungen für Handhygiene sind in der Nähe der Arbeitsplätze zu schaffen
o Ausstattung der Fahrzeuge mit Bedarf für Handhygiene, Desinfektion, Papiertücher
und Müllbeutel
o Gleichzeitiges Nutzen eines Fahrzeuges durch mehrere Personen ist zu vermeiden
o Fahrerkreis eines Fahrzeugs ist einzuschränken (feste Teams)
o Fahrten sind generell zu reduzieren (erhöhter Dispo-Aufwand)
Infektionsschutz für Sammelunterkünfte
o Möglichst kleine, feste Teams
o Möglichst je Team eigene Gemeinschaftseinrichtungen zur Verfügung stellen
o Einzelbelegung von Schlafräumen außer für Partner und enge Familienangehörige
o Räume zur frühzeitigen Isolation Infizierter sind bereit zu stellen
o Unterkunftsräume sind regelmäßig und häufig zu lüften und zu reinigen
o Küchen benötigen Geschirrspüler mit Programmen >= 60°C
o Waschmaschinen sind bereitzustellen oder Wäschedienst zu organisieren
Dienstreisen und Meetings
o Dienstreisen und Meetings sollten auf ein Minimum reduziert werden
o Ersatz sollten Telefonkonferenzen und Webmeetings sein.
o Präsenzveranstaltungen:
– Abstand von mind. 1,5 m muss gewährleistet sein
Organisatorische Maßnahmen:
Sicherstellung ausreichender Schutzabstände
o Nutzung der Verkehrswege (Laufwege, Treppen, Aufzüge) ist anzupassen
o Wo Personenansammlungen entstehen können, sollten Schutzabstände auf dem
Boden markiert werden
o Abstand oder Schutzmasken am Arbeitsplatz
Arbeitsmittel und Werkzeuge
o Sind möglichst personenbezogen zu verwenden oder
o Regelmäßige Reinigung bei Übergabe oder
o Schutzhandschuhe tragen, sofern davon keine Gefahren ausgehen
– Hierbei sind Tragzeitbegrenzung und
– Allergien zu berücksichtigen
Arbeitszeit- und Pausengestaltung
o Möglichst zeitliche Entzerrung durch versetzte Arbeits- und Pausenzeiten
o Bei Schichtplänen ist darauf zu achten möglichst immer die gleichen Personen in
einer Gruppe zu belassen.
o Schichtwechsel: s. Sicherstellung ausreichender Schutzabstände
Aufbewahrung und Reinigung von Arbeitsbekleidung und Persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
o PSA muss personenbezogen genutzt und aufbewahrt werden
o PSA ist getrennt von der Alltagskleidung aufzubewahren
o Sicherstellen, dass Arbeitskleidung regelmäßig gereinigt wird
o Evtl. Arbeitsbekleidung zu Hause an und ausziehen um Ansteckung zu vermeiden.
Zutritt betriebsfremder Personen
o Ist auf ein Minimum zu reduzieren
o Kontaktdaten der betriebsfremden Personen sind möglichst zu dokumentieren
o …müssen über die Maßnahmen Infektionsschutz informiert werden
Handlungsanweisung für Verdachtsfälle
o Kontaktlose Fiebermessung
o Beschäftigte mit Symptomen (Fieber, Husten, Atemnot) sind aufzufordern das
Betriebsgelände umgehend zu verlassen und zu Hause zu bleiben
o Der Arbeitgeber sollte die Möglichkeit haben, bei Betroffenen die Kontaktpersonen
zu ermitteln und zu melden.
Psychologische Belastung durch Corona minimieren
o Konfliktreiche Auseinandersetzung mit Kunden
o Langandauernden hohe Arbeitsintensität in systemrelevanten Branchen
o Social Distancing
Personenbezogene Maßnahmen:
Mund-Nasen-Schutz und PSA
o Bei unvermeidlichem Kontakt sowie Nichteinhaltung der Mindestabstände
Unterweisung und aktive Kommunikation
o Umfassende Kommunikation über Maßnahmen ist sicher zu stellen
o Unterweisung der Führungskräfte für Handlungssicherheit
o Einheitliche Ansprechpartner
o Aushänge/Schilder/Markierungen
Arbeitsmedizinische Vorsorge und Schutz besonders gefährdeter Personen
o Arbeitsmedizinische Beratung ist zu ermöglichen
– Vorerkrankungen
– Disposition
– Psychische Belastung
o Tätigkeitswechsel kann vorgeschlagen werden
o Arbeitgeber erfährt nur mit Einwilligung davon
[1] SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard Fassung 16.4.20 des Bundesministerium für Arbeit und Soziales