Prozesse nach Corona-Bedürfnissen umgestalten

Eigentlich ist das alles ganz einfach, aber der Teufel steckt im Detail

Prozesse im Unternehmen sind nach Corona-Bedürfnissen umzugestalten

Grundlage der Prozessanpassung ist die Voraussetzung, die derzeit vorschreibt, welche Abstände und Maßnahmen einzuhalten sind, um die Verbreitung des Virus einzudämmen.

  • Abstand zwischen 2 Personen mind. 1,5 m
    auch auf den Wegen (Aufzug, Treppe, etc.),
    Menschenansammlungen vermeiden evtl. durch Markierungen
    -Wenn der Abstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann, muss Mund-Nasen-Schutz getragen werden, evtl. sogar vom Unternehmen gestellt werden. Es können auch Trennscheiben installiert werden.
    – Wenn dies nicht möglich ist, ist darauf zu achten, dass mit festen Kleingruppen gearbeitet wird.
  •  Arbeitskleidung und PSA ist zu personalisieren
  •  „Hust- und Niesetikette“ in die Armbeuge sollte eingehalten werden
  • Lüften um die Tröpfchendichte zu verringern
  • Händewaschen mit Flüssigseife und Papierhandtüchern und Desinfektion von Handläufen, Türgriffen und Geräten
    Sonst Tragen von Schutzhandschuhen
  • Personen mit Atemwegssymptomen wie Husten oder Niesen (sofern nicht vom Arzt z.B. abgeklärte Erkältung) oder Fieber sollen sich generell nicht auf dem Betriebsgelände aufhalten.
    Ausnahme: Beschäftigte in kritischen Infrastrukturen.

Eigentlich ist das alles ganz einfach, aber der Teufel steckt im Detail

Probleme ergeben sich z.B. beim Desinfizieren von Geräten die den Nutzer wechseln. Bestes Beispiel ist der Einkaufswagen. Es nutzt nichts das Desinfektionsmittel in der Nähe der Einkaufswägen zu platzieren, sondern Sie als Arbeitgeber/Unternehmer sind verantwortlich dafür, dass die Maßnahmen auch umgesetzt werden oder umsetzbar sind. Sie tragen die Verantwortung für die Arbeitskraft in Ihrem Unternehmen.

Gerne erstelle ich Ihnen vor Ort an Hand der Richtlinie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eine externe Schwachstellenanlyse für Ihren Corona Arbeitsschutzstand und Arbeite ein umsetzbares Konzept mit Ihnen aus. Wenn Sie die Richtlinen KMU erfüllen kann diese Maßnahme mit 100% gefördert werden.


SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard Fassung 16.4.20 des Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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