100 % Förderung für unsere Beratung


Ab sofort übernimmt der Staat die Kosten unserer Leistungen für Sie.

Wir führen die Beantragung durch.

Ihnen entsteht Nutzen ohne Risiko.

Für Corona-Betroffene wird Beratung zur Förderung der Unternehmen-Know-Hows bis zu einem Beratungswert von 4.000,00 Euro zu 100% übernommen – ausgenommen der Umsatzsteuer.

Voraussetzungen:

  • Sie müssen die Bedingungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erfüllen. Das schleißt derzeit Freiberufler ein.
    • Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
    • Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen)
    • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)
    • Unternehmen, die durch Corona in Schwierigkeiten geraten sind. (100% Förderung
  • sie müssen die De-Minimis-Kriterien erfüllen.
  • Die Beratung muss 6 Monate nach dem Datum der Bewilligung beendet sein.
  • Der Antrag an die Bafa wird über den Berater gestellt.
  • Die Auszahlung des Zuschusses geschieht direkt an den Berater.

Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, die bereits gegründet sind. Beratungen vor einer Gründung können nicht mit diesem Programm bezuschusst werden. Die Bundesländer bieten jedoch Zuschüsse zu den Beratungskosten und/oder eine kostenfreie Gründungsberatung für die Vorgründungsphase an.

„Das Corona-Virus hat für immer mehr kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler drastische, teilweise arbeitsplatz- oder existenzbedrohende Auswirkungen. Waren zunächst insbesondere die Branchen Tourismus, Eventmanager, Messeveranstalter und Messebauer sowie der gesamte Gastronomiebereich betroffen, werden jetzt auch zunehmend Handwerksunternehmen und Dienstleister mit Auftragsstornierungen und -rückgängen konfrontiert. Diese KMU benötigen eine schnelle, unbürokratische Unterstützung in den sich stellenden betriebswirtschaftlichen Fragen durch professionelle Berater….“ Auszug BAnz AT 02.04.2020 B5

Ab 3. April 2020 ist eine modifizierte Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows für Corona-betroffene Unternehmen in Kraft getreten. Die Ergänzungen zur bestehenden Richtlinie finden Sie im Bundesanzeiger unter Fundstelle BAnz AT 02.04.2020 B5.


Quellen:

Förderdatenbank „Unternehmerisches Know-How“:

https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/rahmenrichtlinie-zur-foerderung-unternehmerischen.html

BAFA Wirtschaftsförderung Unternehmensberatung:

https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html

Bundesanzeiger: Fundstelle: BAnz AT 02.04.2020 B5

PDF