Kurzarbeit

Wer kann Kurzarbeit beantragen:

  • bei einer vorübergehenden Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit für Arbeitnehmer
  • jeder Betrieb, der Mitarbeiter sozialversicherungspflichtig beschäftigt

und von einem erheblichen Arbeitsausfall betroffen ist

  • Der Arbeitsgegenstand des Unternehmens kann ein materielles oder ein immaterielles Gut sein:
    • materiell: Sie können das Verkaufserzeugnis anfassen (Auto, Kinderspiekzeug, Gestell, Möbel, Maschine, Computer etc.)
    • immateriell: Das sind z.B. Dienstleistungen, Software, Lehrgänge etc., die Sie nicht anfassen können.

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Wer ist betroffen:

Von der Kurzarbeit können alle Arbeitnehmer des Unternehmens oder nur ein Teil der Arbeitnehmer betroffen sein. Das kann für Sie bedeuten:

  • Das Büro arbeitet weiter (Home Office), die Produktion muss in Kurzarbeit gehen
  • Die Sparte Logistik arbeitet weiter, da diese Abteilung das Unternehmen lieferfähig hält. Die Produktion muss in Kurzarbeit.

Wann kann Kurzarbeit starten?

Im Vorfeld müssen die Mitarbeiter fristgerecht über die Maßnahme informiert werden.

  • Haben Sie einen Betriebsrat, müssen Sie mit diesem die Einzelheiten der Kurzarbeit vereinbaren.
  • Haben Sie keinen Betriebsrat, müssen Sie alle Ihre Mitarbeiter informieren. In Zeiten von Corona würde ich von einer Betriebsversammlung abraten und die Information im Einzelgespräch mit den gebührenden Vorsichtsmaßnahmen durchführen.

Es ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer notwendig.

Kurzarbeit kann erst starten, wenn alle Urlaubstage des letzten Jahres genommen sind,  Überstunden dürfen bestehen bleiben. In speziellen Fällen stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Was muss vereinbart werden:

  • Beginn und Dauer der Kurzarbeit: Kann rückwirkend für das laufenden Monat beantragt werden!
  • Lage und Verteilung der Arbeitszeit: Ist derzeit sehr flexibel handhabbar!
  • Auswahl der betroffenen Arbeitnehmer der Abteilung
  • Zeiträume, in denen die Arbeit vollständig ausfallen soll (Kurzarbeit 0 oder Blockarbeit)

Kosten bei Kurzarbeit:

Die Agentur für Arbeit übernimmt ALLE Lohnkosten, die auf das Unternehmen zukommen. Auch die Sozialversicherungsbeiträge werden in Zeiten von Corona übernommen.

Der Mitarbeiter hat ebenfalls Einbußen. Sein Monatliches Einkommen wird gekürzt. Er bekommt für die ausgefallenen Stunden Kurzarbeitergeld.

P.S.:

Dies nur eine kurze pragmatische, sicherlich nicht vollständige Übersicht. Sie ist nur zur ersten Orientierung gedacht.

Ihr primärer Ansprechpartner ist die Agentur für Arbeit.