Hobelsharing

Hobelsharing – oder – Horizontale Kooperation

Ja horizontale Kooperation gibt es wirklich!

Definiert ist der Begriff als

„…ist die Zusammenarbeit zwischen Unternehmungen, die sich auf der selben Wirtschaftsstufe befinden, wie z.B. die Zusammenarbeit zwischen Großhändlern auf dem Gebiet der Beschaffung oder die Zusammenarbeit zwischen Einzelhändlern auf dem Gebiet des Absatzes.“

So eine Definition aus dem Wirschaftslexikon 24. Ausgabe 2020.

Der Begriff ist bereits seit den 90er Jahren bekannt und wird eigentlich erst dann zur Anwendung gebracht, wenn es wirtschaftliche Zwänge fordern oder die Zahlen so dafür sprechen, dass es anders keinen Sinn mach und alle Parteien einen Nutzen davon haben oder darin sehen.

Der Begriff „Hobelsharing“ ist genau für so eine horizontale Kooperation geprägt worden.

Ein Hersteller von Sichtholzteilen für Möbel war drauf und dran sich einen neuen Vierseitenhobel zu kaufen. Der Grund war die mangelnde Qualität des Vierseitenhobels in der Firma. Er ist so alt, dass er sich verstellt und kein robuster Prozess mehr möglich ist. Das heißt, in jeder Leiste befanden sich mehr oder weniger Hobelschläge, die nur mit Mühe und Zeitaufwand herausgeschliffen werden mussten.

Durch einen Test mit dem neuen Hobel bei einer befreundeten Firma, ein Treppenbaubetrieb, hat sich herausgestellt, dass man mit diesem Hobel so exakt arbeiten kann, dass nahezu ans Endmaß herangehobelt werden kann und auf Grund des exakten Hobelns, das Schleifen nahezu wegfallen kann. Dadurch ergibt sich eine immense Zeitersparnis und eine bessere Qualität.

Also:
Die Maschine muss gekauft werden. Allerdings ist für den BAB eine Einschätzung wichtig, wie die Auslastung des Hobels sein wird, um einen Maschinenstundensatz zu rechnen. Dabei stellte sich heraus, der Hobel wird maximal einen Tag in der Woche im Einsatz sein, also 20% seiner „Anwesenheit“ in der Firma. Im Jahr sind das voraussichtlich 50 Tage. Auf den Abschreibungszeitraum von 10 Jahren wären das 500 Tage, also eine absolute „Luxusmaschine“, da die Maschine in einem Tag das Geld für eine ganze Woche verdienen müsste. Das kann sich nicht jedes Unternehmen leisten, besonders wenn einige Investitionen anstehen.

Wie es der Zufall so will, hat der Treppenbaubetrieb auf Grund der Work-Life-Balance seiner Mitarbeiter eine 4-Tage-Woche eingeführt und arbeitet von Montag bis Donnerstag und erlaubt meinem Kunden am Freitag – nach Absprache – die Maschine gegen einen vereinbarten Stundensatz zu nutzen. Der Juniorchef meines Kunden hat darauf hin das Wort „Hobelsharing“ erfunden.
In unserem Fall das kooperative Nutzen einer Maschine auf Vertrauensbasis, gegen des vereinbarten Stundensatz.

In der gleichen Firma gibt es auch ein „Transportsharing“. Ein Kunde in ca. 300 km Entfernung greift auf die Kapazitäten im Sichtholzbereich zurück und hat hier mehrere Zulieferer. Mein Kunde beliefert seinen Kunden wöchentlich am Mittwoch und nimmt Ware – nach Voranmeldung – der anderen Zulieferer mit. Auch das ist eine Form der horizontalen Kooperation.

Wir haben das schon in den 80er Jahren mit Einkaufskooperationen für z.B. Plattenware und Holz versucht, da sahen die – damals Gestellbauer im Coburger Raum – keine Notwendigkeit und die Kooperationen kamen nicht zu stande.

Horizontale Kooperationen funktionieren meist nur, wenn
–   die freiwillig zusammenarbeiten.
–   für jeden Partner eine Win-Win-Situation ersichtlich ist. Wie z.B. Investitionsersparnis,
bessere Nutzungen der Anlagen, günstigere Preise, weniger logistischen Aufwand,
etc.
–   diese Kooperationen auf Vertrauen basieren. „Den lass ich nicht an meine Maschine!“
ist hier kontraproduktiv.
–   Die Kooperationspartner selbstbestimmt sind, also die Kooperation jederzeit lösen
könnten.
….

Robuster Prozess:
Wenn Sie ein Produkt mehrmals über´s Jahr fertigen müssen, muss gewährleistet sein, dass die Qualität des Produktes bei jedem Fertigungslos die gleiche ist. Dann spricht man von einem robusten Prozess

BAB:
Betriebsabrechnungsbogen: Eine Methode zur Verteilung indirekter Kosten, wie z.B. Stapler, Strom, Flächenmiete auf die Maschinenstunde der genutzten Anlagen und Maschinen